Die eigene Weiterbildung ist immer eine lohnenswerte Investition in die eigene Zukunft. Wem es am nötigen Geld dafür mangelt, der kann Aufstiegs-BAföG beantragen. Mit dem Aufstiegs-BAföG können Sie richtig Geld sparen. Beim "geprüften Betriebswirt (HwO)" bis zu 4.425 Euro, das sind 75 Prozent der Gesamtkosten.Beispielrechnung "Geprüfter Betriebswirt (HwO)" mit Aufstiegs-BAföG
Lehrgangskosten | 5.785,00 € |
Prüfungsgebühren | 768,00 € |
Gesamtkosten | 6.553,00 € |
abzgl. Zuschuss Aufstiegs-BAföG 50 % | - 3.276,00 € |
Restbetrag | 3.276,00 € |
abzgl. Teilerlass des Darlehns auf den Restbetrag (KfW-Kredit) bei erfolgreicher Prüfungsteilnahme 50 % | - 1.638,00 € |
Verbleibender Betrag* | 1.638,00 € |
Seminarmanagerin Betriebswirtschaftliche Weiterbildung
Tel. 0711 1657-617
Fax 0711 1657-694
*) zuzüglich Nebenkosten wie z. B. zur Anschaffung eines Laptops und Materialkosten
Alle Angaben sind unverbindlich. Verbindliche Förderberechnungen führt nur das Förderamt durch. Nähere Informationen und Anträge erhalten Sie auf der Webseite www.aufstiegs-bafoeg.de und beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Landratsamt.
Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt und Lebensunterhaltungskosten können ebenfalls gefördert werden.
Die verbleibenden Kosten können Sie steuerlich als Werbungskosten geltend machen z. B.:
- Studienkosten
- Prüfungsgebühren
- Fahrtkosten zum Unterricht
- Fahrtkosten zu lerngruppentreffen
- Lernmittel (Bücher, Software, ggf. Hardware wie Tablet, Notebook...)
- Büromaterial (Schreibgeräte, Ordner, Papier, Locher...)
- Büromöbel (Schreibtisch, Bürostuhl, Bücherregal...)
Stand 10/2023