Hausordnung Bildungsakademie

Hausordnung für möblierte Zimmer in der Bildungsakademie

I. Einverständniserklärung zur Hausordnung:
Mit der Reservierung des Übernachtungszimmers erklärt der Mieter sein Einverständnis mit den Bestimmungen der vorliegenden Hausordnung und verpflichtet sich, diese während der gesamten Mietdauer einzuhalten.



II. Einverständnis des Vermieters:
Im Falle eines Besuchs von einer oder mehreren Personen ist das schriftliche Einverständnis der Bildungsakademie Handwerkskammer Region Stuttgart erforderlich.



III. Pflichten des Mieters:
1. Das Übernachtungszimmer kann ab 10:00 Uhr am Anreisetag bezogen werden. Am Abreisetag ist das Übernachtungszimmer bis spätestens 8:30 Uhr zu räumen. Erfolgt eine spätere Abreise, werden die Kosten einer zusätzlichen Nacht auferlegt. Beim Verlassen des Zimmers ist das Licht auszuschalten und das Fenster zu schließen.
2. Die Nachtruhezeiten zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr sowie das Ruhebedürfnis der Hausbewohner und der Nachbarschaft sind zu respektieren. Konkret ist während den Ruhezeiten jeder unnötige Lärm zu vermeiden, im Besonderen laute Gespräche und Musik bei offenen Fenstern und auf den Fluren.
3. Das kommunale Reglement zur Abfallbewirtschaftung besagt, dass die Abfälle sorgfältig zu trennen sind. Die Kosten für nicht ordnungsgemäß entsorgte Abfälle werden den Mietern auferlegt.
4. Die Hausmeister sind beauftragt und ermächtigt, das Gebäude zu beaufsichtigen sowie die Befolgung der vorliegenden Hausordnung durchzusetzen. Den Anweisungen der Hausmeister ist Folge zu leisten.
5. Die zur Verfügung gestellten Einrichtungen und Installationen (TV, WC, Dusche, etc.) sind sorgfältig zu gebrauchen. Die Bettwäsche und Handtücher werden von der Bildungsakademie kostenfrei gestellt.
6. Nicht gestattet ist das selbstständige Einrichten des Übernachtungszimmers mit größeren elektronischen Geräten wie z.B. Kühlschrank, Mikrowelle, etc.
7. Schäden und Funktionsstörungen sind dem Hausmeister oder dem i-Punkt zeitnah mitzuteilen.
8. Die Energiesparvorschriften für Elektrizität (Licht und Geräte bei Abwesenheit ausschalten), Heizung (Fenster nur kurz öffnen) und Wasser (kurze Duschzeiten) sind zu beachten.



IV. Ausdrücklich untersagt ist:
• Drittpersonen in den Wohnungen unterzubringen
• Feste und Versammlungen aller Art in den Übernachtungszimmern durchzuführen
• Gegenstände und Abfall aus den Fenstern zu werfen oder im Treppenhaus zu deponieren
• Das Grillen auf den Balkonen und Terrassen
• Rauchen in den Zimmern und im Gebäude



Widerhandlung gegen die Bestimmungen der Hausordnung:
Bei wiederholter Widerhandlung gegen die Bestimmungen der vorliegenden Hausordnung muss der Mieter, nach vorheriger schriftlicher Ermahnung, mit der vorzeitigen Kündigung des Mietverhältnisses rechnen.