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Finanzielle UnterstützungAufstiegs-BAföG: Mehr Geld für berufliche Fortbildungen

Wer an der Bildungsakademie eine Meisterausbildung oder eine andere Aufstiegsfortbildung wie die zum Fachmann, Fachwirt oder Betriebswirt machen will, wird ab dem 1. August 2020 noch besser finanziell unterstützt.

Inhaltsverzeichnis

Überblick   I   Die wichtigsten Neuerungen   I   Antrag stellen   I   Förderfähige Weiterbildungen



Allgemeine Infos zum Aufstiegs-BAföG auf einen Blick

Lehrgänge, Prüfungen, Materialien, Lebensunterhalt - der Kostenaufwand von beruflichen Fort- und Weiterbildungen ist nicht zu unterschätzen. Finanzielle Unterstützung bieten Bund und Länder: Seit 1996 gibt es das sogenannte Aufstiegs-BAföG für den Aufstieg im dualen System der beruflichen Bildung. Anspruchsberechtigt sind alle, die sich mit einem Lehrgang auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten - unabhängig vom Alter. 



Darüber hinaus ist die Förderung an bestimmte zeitliche und qualitative Anforderungen gebunden:

  • Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden in Vollzeit und 200 Unterrichtsstunden in Teilzeit umfassen (Mindestdauer).
  • Bei Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel je Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden an 4 Werktagen (Vollzeit-Fortbildungsdichte) stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen insgesamt nicht länger als drei Jahre dauern (maximaler Vollzeit-Zeitrahmen).
  • Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen monatlich im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden (Teilzeit-Fortbildungsdichte) umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen insgesamt nicht länger als vier Jahre dauern (maximaler Teilzeit-Zeitrahmen).
  • Fernlehrgänge können als Teilzeitmaßnahme gefördert werden, wenn sie die Förderungsvoraussetzungen des AFBG erfüllen und zusätzlich den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.
  • Mediengestützte Lehrgänge können ebenfalls gefördert werden, wenn sie durch Präsenzunterricht oder eine diesem vergleichbare verbindliche mediengestützte Kommunikation im Umfang von mindestens 400 Stunden ergänzt werden und regelmäßige Erfolgskontrollen durchgeführt werden. Reine Selbstlernphasen sind nicht förderfähig.
  • Förderfähig sind nur Lehrgänge bei zertifizierten Anbietern, die über ein entsprechendes Qualitätssicherungssystem verfügen.


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Anstehende Verbesserungen der Leistungen des Aufstiegs-BAföG ab dem 1. August 2020

Zum 01.08.2020 tritt eine Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) in Kraft. Die Änderung dieses Gesetzes war notwendig, um Aufstiegsfortbildungen noch stärker finanziell fördern zu können. Die Geförderten können sich auf höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse freuen. In unserer Aufstellung haben wir die anstehenden Verbesserungen der Leistungen übersichtlich dargestellt.



Aufstiegs-Bafög bis zum 31.07.2020
Aufstiegs-Bafög ab dem 01.08.2020
Lehrgangskosten
Vermögensunabhängig  
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis15.000 Euro15.000 Euro
Zuschussanteil40 %50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg40 %50 %
Bei Unternehmensgründung zusätzlicher Darlehenserlass bis zu66 %100 %
Materialkosten Meisterstück

Vermögensunabhängig

Hälfte der Kosten bis zu

2.000 Euro

2.000 Euro

Zuschussanteil

40 %

50 %

Unterhalt

Vermögensunabhängig

 

 

Beitrag zum Lebensunterhalt

50 % Darlehen + 50 % Zuschuss

100 % Zuschuss

Vermögensfreibetrag für den Ehepartner und je Kind

2.100 Euro

2.300 Euro

 KInderbetreuungszuschlag 

Vermögensunabhängig

 

 

Zuschuss für Alleinerziehende

135 Euro pro Monat pro Kind bis 10 Jahre

150 Euro pro Monat pro Kind bis 14 Jahre

Zusätzliche Verbesserungen:

  • Die Stundungs- und Erlassmöglichkeiten zur Rückzahlung werden ausgeweitet.
  • Aufstieg Schritt für Schritt: Einzelne können künftig auch mehrfach von der Förderung profitieren, nämlich auf allen drei Fortbildungsstufen (zum Beispiel vom Gesellen zum Techniker, vom Techniker zum Meister, vom Meister zum Betriebswirt).




Nächster Schritt: Antrag stellen!

Nähre Informationen und alle Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Landratsamt. Nachfolgend die Kontaktadressen der Ämter in der Region Stuttgart:



Landratsamt Böblingen

  07031 / 663 - 1332

  bafoeg@lrabb.de



Landratsamt Esslingen

  0711 3902-2567

  jugendamt@lra-es.de

Landratsamt Rems-Murr-Kreis

  07151 501-1326

r.dippon@rems-murr-kreis.de



Landratsamt Ludwigsburg

   07141 144 0

  bafoeg@landkreis-ludwigsburg.de 

Landratsamt Göppingen

 07161 202-0

 ausbildungsfoerderung@lkgp.de.de-mail.de



Landeshauptstadt Stuttgart (Amt für Ausbildungsförderung)

  0711 216-88289

  poststelle.40@stuttgart.de





Der Antrag muss immer vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme gestellt werden. Diese Unterlagen müssen Sie einreichen, wenn Sie einen Antrag stellen wollen:



Bei Weiterbildungen in Vollzeit:

  • Personalausweis oder amtliche Meldebestätigung
  • Formblätter A, B und Z sowie die Anlage 1 zum Formblatt A
  • Verheiratete zusätzlich Anlage 2 zum Formblatt A und Nachweise über das Ehegatteneinkommen des Vor-Vorjahres (z. B. Maßnahmebeginn in 2020, dann Kopien Steuerbescheid 2018)
  • Ausländer zusätzlich Anlage 3 zum Formblatt A und Passkopie/Aufenthaltsberechtigung
  • Rechnung über die Höhe der Lehrgangsgebühren (nach Erhalt) bzw. Fortbildungsvertrag
  • Rechnungen über die Prüfungsgebühren und ggfs. Materialkosten des Prüfungsstücks (nach Erhalt)
  • Nachweise über Schul, Berufs- und ggfs. Fortbildungsabschlüsse (z. B. Realschulabschluss, Gesellenbrief, Ausbildereignungsprüfung)
  • Nachweise über Vermögen bei Antragstellung und Einkommen während der Maßnahme
  • Bescheinigung der Kranken- und Pflegeversicherung während der Maßnahme


Bei Weiterbildungen in Teilzeit:

  • Personalausweis oder amtliche Meldebestätigung
  • Formblätter A, B und Z
  • Rechnung über die Höhe der Lehrgangsgebühren (nach Erhalt) bzw. Fortbildungsvertrag
  • Rechnungen über die Prüfungsgebühren und ggfs. Materialkosten des Prüfungsstücks (nach Erhalt)
  • Nachweise über Schul, Berufs- und ggfs. Fortbildungsabschlüsse (z.  B. Realschulabschluss, Gesellenbrief, Servicetechniker)


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Förderrechner

Der Online-Rechner des Ministeriums für Bildung und Forschung hilft Ihnen bei der Ermittlung Ihres maximalen Förderungsanspruch nach dem AFBG.

 Zu dem Förderrechner



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Antragsformulare

Hier finden Sie die notwendigen Formulare, um Aufstiegs-BAföG zu beantragen.

 Zu den Antragsformularen

 Antrag online stellen