Meister-Bafoeg
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Die eigene Weiterbildung ist immer eine lohnenswerte Investition in die eigene Zukunft. Wem es am nötigen Geld dafür mangelt, der kann Aufstiegs-BAföG beantragen. Mit dem Aufstiegs-BAföG können Sie richtig Geld sparen. Beim "Meisterkurs Teil 3 - Betriebswirtschaft und Recht " bis zu 1.154,35 Euro, das sind 75 Prozent der Gesamtkosten.Beispielrechnung "Meisterkurs Teil 3 - Betriebswirtschaft und Recht " mit Aufstiegs-BAföG



Lehrgangskosten1.389,00 €
Prüfungsgebühren150,00 €
Gesamtkosten1.539,00 €
abzgl. Zuschuss Aufstiegs-BAföG 50 %-769,60 €
Restbetrag769,50 €
abzgl. Teilerlass des Darlehns auf den Restbetrag (KfW-Kredit)
bei erfolgreicher Prüfungsteilnahme 50 %
-384,75 €

Verbleibender Betrag*
(25 % der ursprünglichen Kosten)

384,75 €

Lisa Plankmeister

Seminarmanagerin Betriebswirtschaftliche Weiterbildung

Tel. 0711 1657-621

Fax 0711 1657-694

lisa.plankmeister--at--hwk-stuttgart.de









*) zuzüglich Nebenkosten wie z. B. zur Anschaffung eines Laptops und Materialkosten

Alle Angaben sind unverbindlich. Verbindliche Förderberechnungen führt nur das Förderamt durch. Nähere Informationen und Anträge erhalten Sie auf der Webseite  www.aufstiegs-bafoeg.de  und beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Landratsamt.

Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt und Lebensunterhaltungskosten können ebenfalls gefördert werden.



Die verbleibenden Kosten können Sie steuerlich als Werbungskosten geltend machen z. B.:
  • Studienkosten
  • Prüfungsgebühren
  • Fahrtkosten zum Unterricht
  • Fahrtkosten zu lerngruppentreffen
  • Lernmittel (Bücher, Software, ggf. Hardware wie Tablet, Notebook...)
  • Büromaterial (Schreibgeräte, Ordner, Papier, Locher...)
  • Büromöbel (Schreibtisch, Bürostuhl, Bücherregal...)

Stand 01/2020