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Der letzte große SchrittGesellenprüfung: Wichtige Infos & Tipps für den Abschluss im Handwerk

Die Gesellenprüfung ist der letzte große Schritt, um nach Jahren der Vorbereitung endlich die Lehre hinter sich zu lassen, mit bestandener Prüfung den Stand des Gesellen im Handwerk zu erreichen und die Berufsausbildung abzuschließen. Auch hier gilt: Je besser die Leistungen in der Gesellenprüfung, desto größer die Chancen im zukünftigen Berufsleben. 

Außerdem gibt es rund um die Gesellenprüfung jede Menge wichtige Infos zu beachten, die jeder Auszubildende im Voraus wissen sollte. In diesem Beitrag finden Sie daher nützliche Tipps zu Zeugnissen, Kosten, Ablauf, Dauer und vielen weiteren Fragen zur Gesellenprüfung.



Voraussetzungen für die Gesellenprüfung

Um für die Gesellenprüfung (oder auch Ausbildungsprüfung) zugelassen zu werden, gibt es einige wichtige Voraussetzungen, die Sie zwingend erfüllen müssen:

  • Die Ausbildungszeit in Ihrem Betrieb sollte maximal zwei Monate nach dem Prüfungstermin enden oder ist zum Zeitpunkt der Prüfung bereits vollendet.
  • Sie haben sämtliche überbetrieblichen und verpflichtenden Lehrlingsunterweisungskurse besucht.
  • Sie haben an der Zwischenprüfung / Prüfung Teil 1 teilgenommen und auch das Berichtsheft vollständig ausgefüllt.


Ablauf der Gesellenprüfung

Zuerst ist wichtig, dass Sie Ihr Ausbildungsbetrieb für die Gesellenprüfung anmeldet. Fragen Sie hierzu einfach Ihren Chef oder Vorgesetzten ob er dies bereits getan hat. Die Gesellenprüfung wird von Prüfungsausschüssen der Handwerkskammern und Innungen durchgeführt und ist in zwei Teile gesplittet:

  • Der theoretische Teil
  • Der praktische Teil

Für den theoretischen Teil müssen Sie sich für eine schriftliche Prüfung vorbereiten. Hier werden vor allem die berufsrelevanten Fächer abgefragt, oft aber auch Wirtschaftskunde. Die Dauer der theoretischen Prüfung hängt dabei von der Anzahl der Fächer ab, dürfte pro Fach aber ca. 90 - 120 Minuten betragen. Normalerweise findet der theoretische Teil der Gesellenprüfung einige Wochen vor dem praktischen Teil an Ihrer Berufsschule statt.

Beim praktischen Teil wird nun Ihr handwerkliches Können geprüft. Besonders wichtig: Checken Sie Ihr Arbeitswerkzeug für die Prüfung gründlich! Es sollte nicht nur einwandfrei funktionieren, sondern auch vollständig sein. Die Prüfung selbst dauert je nach Ausbildungsberuf meist 6 - 8 Stunden, während im Anschluss die abgegebene Arbeit direkt von den jeweiligen Prüfern begutachtet und bereits bewertet wird.

Achtung: In manchen Gewerken gibt es eine sogenannte „gestreckte Prüfung“. Hier wird in zwei Teilen geprüft:

  • Die Prüfungen zu Teil 1 finden im zweiten Ausbildungsjahr statt.
  • Die Prüfungen zu Teil 2 finden am Ende der Ausbildung statt.

Beide Prüfungsarten decken sowohl theoretische als auch praktische Bereiche der Ausbildung ab. In der jeweiligen Ausbildungsordnung steht, in welchen Berufen die "gestreckte Prüfung" abgelegt werden muss.

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Ausstellung Gesellenbrief & Zeugnisse

Auch wenn am Abend der praktischen Prüfung das Ergebnis bereits feststeht, müssen Sie sich noch ein paar Tage bzw. Wochen gedulden, bis der offizielle Gesellenbrief (in kaufmännischen Ausbildungsberufen ist das der Lehrbrief) ausgehändigt wird. Mit ihm können Sie nun in zukünftigen Betrieben nachweisen, dass Sie die Gesellenprüfung erfolgreich absolviert haben. 

Ähnlich verhält es sich beim Abschlusszeugnis der Berufsschule. Auch dieses braucht nach bestandener Prüfung noch etwas Zeit, bis es offiziell ausgestellt wird. Während der Gesellenbrief lediglich als Schmuckdokument dient, zeigt das Abschlusszeugnis dass und wie gut Sie bestanden haben.

Die Übergabe des Prüfungszeugnisses und des Lehrbriefes/Gesellenbriefes findet in einem feierlichen und damit dem Anlass entsprechenden Rahmen statt. Sie erhalten die Dokumente während der Lossprechungsfeiern der Kreishandwerkerschaften und Innungen.

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Kosten der Gesellenprüfung

Die gute Nachricht: Als Auszubildender tragen Sie keine Kosten für die Gesellenprüfung. Vorausgesetzt, die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über Ihren Ausbildungsbetrieb. Dieser ist am Ende dafür zuständig, die entstandenen Kosten für die Gesellenprüfung zu begleichen. 

Wichtig: Möchte Ihr Ausbildungsbetrieb die Kosten der Prüfung auf Sie abwälzen wollen, können Sie dagegen vorgehen und müssen dies nicht akzeptieren. Die einzigen Kosten, für die Sie im Laufe der Gesellenprüfung eventuell selbst aufkommen müssen, sind die Kosten für Anfahrt und Übernachtung. Aber auch hier lässt sich oft mit dem Ausbildungsbetrieb reden.



Gesellenprüfung nicht bestanden: Was tun?

Auch wenn wir Ihnen natürlich nicht wünschen, dass Sie durch die Prüfung rasseln, kommt es bei Einzelpersonen immer mal wieder vor, dass sie die Gesellenprüfung nicht bestehen.

Doch was passiert im Worst Case? Ganz ehrlich: Alles halb so schlimm! Sie haben sogar zwei weitere Versuche, um die Gesellenprüfung zu bestehen. Außerdem ist Ihr Ausbildungsbetrieb dazu verpflichtet, Sie bis zur Wiederholung der Prüfung weiter zu beschäftigen. Zur Wiederholungsprüfung müssen Sie sich allerdings selbst anmelden.

Den Antrag zur Wiederholungsprüfung finden Sie hier: Unterlagen für Prüflinge

Achtung: Sie müssen sich innerhalb von zwei Jahren (gerechnet vom Tag der Feststellung des Ergebnisses) zu einer Wiederholungsprüfung anmelden. Ansonsten verfällt Ihr Anspruch auf Anrechnung der bereits bestandenen Prüfungsleistungen.



Wann finden die Wiederholungstermine statt?

In der Regel gibt es zwei Prüfungszeiträume pro Jahr: im Sommer und im Winter. Ihren zweiten Versuch können Sie also ungefähr sechs Monate später starten.

Kleiner Tipp hierzu: Konzentrieren Sie sich während dieser Zeit zusammen mit Ihrem Ausbilder besonders auf die Fächer, die Ihnen beim ersten Mal große Schwierigkeiten bereitet haben. Sollten Sie im Theorieteil durchgefallen sein, kann unter Umständen auch ein Nachhilfelehrer helfen! So lässt sich sicherstellen, dass der zweite Versuch deutlich leichter wird. Außerdem beugen Sie mit einer punktgenauen Vorbereitung starkem Lampenfieber vor.



Krankheit am Prüfungstag

Eine Frage, die wir immer wieder erhalten: “Was passiert, wenn ich am Prüfungstag krank bin?” Die Antwort ist einfach: Nichts. Sie werden dann einfach zum nächstmöglichen Prüfungstermin eingeladen. Vorausgesetzt, Sie können einen Krankenschein vorlegen. Ohne Attest gilt die Prüfung dagegen als nicht bestanden.

Unser Tipp: Sollten Sie richtig krank und mit Fieber im Bett gefesselt sein, dann bleiben Sie bitte Zuhause! Es bringt nichts, die Prüfung mit halber Kraft und Energie anzutreten. Am Ende sind Sie sonst nur doppelt enttäuscht über schlechte Noten. Außerdem gehen Sie damit das Risiko ein, die Klassenkameraden aus der Berufsschule anzustecken.



Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung beantragen

Kommen wir wieder zu einem positiveren Thema! Und zwar zur vorzeitigen Zulassung zur Gesellenprüfung. Vielleicht fragen Sie sich nun, ob das überhaupt möglich ist. Ja, das ist es! Um genau zu sein, können Sie die Gesellenprüfung sogar um ein halbes Jahr nach vorne ziehen und Ihre Lehrzeit damit deutlich verkürzen. Diese Verkürzung ist allerdings von zwei Faktoren abhängig:

  • Ihrem Ausbildungsbetrieb
  • Ihrer Berufsschule

Beide Institutionen müssen Ihnen Topleistungen bescheinigen. In der Berufsschule heißt dies einen guten Notenschnitt in allen Prüfungsfächern. Von Ihrer Firma wird außerdem eine Bescheinigung verlangt, die Ihnen sehr gute Praxisleistung attestiert. 

Während Sie die Noten der Berufsschule selbst in der Hand haben, kann Ihnen trotz toller Leistungen in der Arbeit der Vorgesetzte einen Strich durch die Rechnung machen. Es gibt nämlich keine Pflicht, seinen Lehrlingen eine Verkürzung zu ermöglichen.

Generell empfehlen wir Ihnen vor der Beantragung bei der Handwerkskammer Ihrer Region telefonisch nachzufragen, welche Unterlagen bis wann einzureichen sind. Dieser bürokratische Aufwand kann sich nämlich durchaus unterscheiden. Eines wird allerdings bei allen Handwerkskammern benötigt: Der ausgefüllte Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit. Den Antrag für die Region Stuttgart finden Sie unter diesem Link. 



Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung

Zum Schluss des Beitrags möchten wir noch auf das Thema Nachteilsausgleich eingehen, der vor allem für Menschen mit Behinderung wichtig ist. Speziell wenn durch die Behinderung persönliche Beeinträchtigungen bestehen, die sich auf die Prüfungsleistungen auswirken können, greift der Nachteilsausgleich.

Je nach Art der körperlichen Einschränkung kann er sich auf verschiedene Aspekte der Prüfung beziehen. Zu nennen wären hier die Dauer, die Zulassung spezieller Hilfsmittel oder auch die Unterstützung durch eine Drittperson.

Die genauen Handlungsempfehlungen zum Nachteilsausgleich können Sie bei Ihrer jeweiligen Handwerkskammer nachfragen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Nachteilsausgleich. Unter diesem Link finden Sie außerdem eine nützliche PDF zum Thema.



Fazit zum Thema Gesellenprüfung

Wie Sie sehen, gibt es rund um die Gesellenprüfung einiges zu beachten. Allerdings werden Sie die wichtigsten Infos schnell verinnerlicht haben, da sie normalerweise regelmäßig in der Berufsschule und auch im Ausbildungsbetrieb angesprochen werden. Im Notfall können Sie dazu auch immer telefonisch nachfragen.