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Für alle Teilnehmenden haben wir hier die wichtigen Infos zusammengefasst. Unterrichtsbetrieb wird mit regelmäßigen Tests fortgeführt

Die Bildungsakademie bleibt in vielen Bereichen der Überbetrieblichen Ausbildung und in vereinzelten Teilen der technischen Weiterbildung geöffnet. Sämtliche Kurse werden unter Einhaltung strengster Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt. Begleitend dazu, hält die Bildungsakademie an der umfangreichen Teststrategie fest, die sich in den letzten Wochen als sehr wirksam erwiesen hat und sämtlichen Anwesenden zusätzliche Sicherheit bietet.



„Bundesnotbremse“ hat keine Auswirkungen auf die berufliche Bildung

Mit Wirkung zum 24. April 2021 wurde die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg geändert. Diese besagt, dass die Durchführung von Angeboten der beruflichen Aus- und Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung an Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten der Wirtschaft aufgrund ihres praktischen Charakters nicht der schulischen Bildung, sondern der betrieblichen Bildung zuzurechnen ist. Somit greift das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes nicht und die „Bundesnotbremse“ findet in diesem Bereich keine Anwendung.

Das heißt, dass an Überbetrieblichen Bildungsstätten unabhängig von den Inzidenzwerten weiterhin Präsenzunterricht stattfinden darf, zum Beispiel für alle Lehrgänge der Überbetrieblichen Ausbildung. Diesen Bestimmungen schließen wir uns an und führen unseren Unterrichtsbetrieb mit regelmäßigen Testungen fort. 

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Teststrategie für ÜBA und Weiterbildungen

  • Kernelement der Teststrategie ist die Durchführung zugelassener Laientests durch die Teilnehmer vor Ort.
  • Je nach Dauer der Kurse arbeitet die Bildungsakademie mit unterschiedlichen Testhäufigkeiten.
  • Die Tests werden von der Bildungsakademie zur Verfügung gestellt und sind für die Teilnahme am Unterricht verpflichtend.
  • Alle Informationen zum Testablauf erhalten alle Teilnehmenden direkt zum Unterrichtsstart.
  • Alle weiteren Infektionsschutzmaßnahmen, wie bspw. das Abstandsgebot, regelmäßiges Lüften und das Tragen einer medizinischen Maske, gelten unabhängig vom Laientest weiterhin.
  • Durch die strukturierte Integration der Durchführung von Laientests in den Kursablauf, erhoffen wir uns eine erhöhte Sicherheit für alle Anwesenden.

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Das Handwerk



Was bedeutet das für Sie?

Überbetriebliche Ausbildung (ÜBA)

  • Die Überbetriebliche Ausbildung ist weiter für alle Auszubildenden geöffnet.
  • Für die Teilnahme ist die Durchführung eines Laientests verpflichtend. Die Tests werden von der Bildungsakademie zur Verfügung gestellt.
  • Genaue Informationen zu den geplanten Kursterminen werden von unseren Seminarmanagern an die Ausbildungsbetriebe verschickt.
  • Präsenzunterricht ist nur unter Einhaltung eines strengen Hygienekonzepts möglich: 
    • Lehrpersonal und Teilnehmende müssen durchgängig medizinische Masken tragen.
    • Die Einhaltung des Mindestabstands ist vorgeschrieben.
    • Die Dauer der Kurse wurde entsprechend des Hygienekonzepts angepasst: von 5 auf 3 Tage bzw. von 10 auf 6 Tage.
  • Für alle anderen ÜBA-Teilnehmende, die keine Einladung von uns bekommen haben, besteht Anwesenheitspflicht im Ausbildungsbetrieb.
  • Unsere Seminarmanager halten Sie zum weiteren Vorgehen auf dem Laufenden.

Weiterbildungen

  • Technische Weiterbildungen mit einem hohen praktischen Anteil werden unter Berücksichtigung der Hygienerichtlinien in Präsenz unterrichtet. Auch hier gilt:
    • Lehrpersonal und Teilnehmende müssen durchgängig medizinische Masken tragen.
    • Die Einhaltung des Mindestabstands ist vorgeschrieben.
  • Für die Teilnahme ist die Durchführung eines Laientests verpflichtend. Die Tests werden von der Bildungsakademie zur Verfügung gestellt.
  • Weiterbildungen, die weiterhin im Online-Bereich durchgeführt werden können, werden bis auf weiteres im virtuellen Klassenzimmer stattfinden.
  • Unsere Seminarmanager werden Sie hierzu auf dem aktuellen Stand halten.

Prüfungen in unserem Kammerbezirk 

  • Alle angesetzten Prüfungstermine finden ohne Einschränkungen statt. Über Änderungen informieren wir alle Prüflinge persönlich.
  • Zusätzlich gilt für den Teil 1 von Ausbildungsprüfungen und den praktischen Teil der Abschluss- bzw. Gesellenprüfung: Setzen Sie sich im Bedarfsfall bitte direkt mit Ihrer prüfungsorganisierenden Stelle (Kreishandwerkerschaft/Innung) in Verbindung. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihrem Einladungsschreiben.
  • Die schriftlichen Teile III und IV der Meisterprüfung finden bis auf weiteres nicht in der Bildungsakademie statt, sondern werden im Gebäude der Handwerkskammer durchgeführt.
  • Sie erhalten Ihren Prüfungstermin wie gewohnt postalisch.
    weitere Informationen

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HWK





So erreichen Sie uns

Für weiterführende Informationen zu gebuchten Kursen und etwaigen Terminabsprachen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Seminarmanager. Sie erreichen uns auch per E-Mail oder telefonisch:

 weiterbildung@hwk-stuttgart.de

Unsere Ansprechpartner

0711 1657-600



Was Handwerksbetriebe jetzt wissen sollten

Auf der Seite der Handwerkskammer haben wir die neuesten Entwicklungen und die häufigsten Fragen kompakt zusammengefasst. Was für Handwerker besonders wichtig ist, lesen Sie hier.