Weiterbildungsstipendium
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FördermöglichkeitWeiterbildungsstipendium für überdurchschnittliche Leistungen

Wer sich beruflich weiterentwickeln möchte und überdurchschnittliche Leistungen vorweisen kann, kommt als Kandidat für ein Weiterbildungsstipendium infrage. Auf dieser Seite beantworten wir die wichtigsten Fragen zu der Förderung.



Finanzielle Unterstützung für die "Karriere mit Lehre"

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gezielt junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer "Karriere mit Lehre" mit einem Weiterbildungsstipendium. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.



 Wer kann gefördert werden?

Um ein Weiterbildungsstipendium bewerben kann sich, wer...

  • eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat,
  • die Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten beziehungsweise der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat,
  • in einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen ist,
  • ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,
  • zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist.

Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn Anrechnungszeiten wie zum Beispiel Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechnungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.



 Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle, in der Regel berufsbegleitende Maßnahmen, zum Beispiel:

  • fachbezogene berufliche Qualifikationen,
  • Vorbereitungslehrgänge auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B.  Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau),
  • fachübergreifende und allgemein berufliche und soziale Maßnahmen (z.B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement),
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Beruf inhaltlich aufbauen.

Bitte beachten Sie: Bereits begonnene Weiterbildungen können nicht gefördert werden. Die Förderung muss vor Beginn jeder Weiterbildung beantragt werden.



 Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 2.900 Euro; also insgesamt bis zu 8.700 Euro beantragen. Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent der Kosten pro Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert jedoch nicht den Gesamtförderbetrag von 8.100 Euro.



 Wo kann man sich bewerben?

Ansprechpartnerin in allen Fragen des Weiterbildungsstipendiums ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis der Bewerberin/des Bewerbers eingetragen war.

Wir als Handwerkskammer sind eine dieser Stellen und führen das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählen ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus und beraten sie, entscheiden über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlen die Fördermittel aus.

Die Stipendien werden jeweils zum 1. Januar vergeben. Bewerbungsschluss ist jeweils der 30. September des Vorjahres. Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Bewerbungsformulare gibt es bei uns.

Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.



Weiterführende Informationen



Silou_Women

Sarah Schefler

Prüfungswesen

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-316

Fax 0711 1657-814

sarah.schefler--at--hwk-stuttgart.de