Meistertietel
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Ihr Weg zum MeisterWie komme ich zum Meistertitel?

Sie haben sich dazu entschlossen Ihre Karriereperspektiven zu verbessern und wollen Ihre Meisterausbildung starten. Bevor es losgehen kann, gibt es noch einiges zu klären. Bei allen Schritten stehen wir Ihnen sehr gerne mit helfender Hand zur Seite.

Inhaltsverzeichnis

Zulassung   I   Meisterschulen   I   Unsere Meisterkurse   I   Fördermittel   I   Meisterprüfung   I   Weiterführende Themen



1. Schritt: Erfüllung der Zulassungsvorrausetzungen für die Meisterprüfung

Bevor Sie mir der Meisterausbildung starten können, sollen Sie im ersten Schritt klären, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Meisterprüfung erfüllen. Erst danach sollen Sie sich für einen Vorbereitungskurs entscheiden. Denn mit der Teilnahme an einem Vorbereitungskurs erwerben Sie keinen Anspruch auf die Zulassung zur Meisterprüfung. Haben Sie vor dem Kurs die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt, können Sie die Meisterprüfung auch nach Kursende nicht ablegen.



Zu einer Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk ist zuzulassen, wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Bestandene Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll.
  • Bestandene Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
  • Gleichwertigkeitsbescheinigung für eine Gesellenprüfung im zulassungspflichtigen oder damit verwandten Handwerk.
  • Eine andere bestandene handwerkliche Meisterprüfung.

Nach der neuen Handwerksordnung müssen Sie keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle mehr nachweisen, sondern können sich direkt nach der entsprechenden zur Meisterschule anmelden. Nur wenn kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegt, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

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2. Schritt: Auswahl des passenden Meisterkurses

Nachdem Sie sichergestellt haben, dass Sie eine Meisterprüfung ablegen dürfen, sollten Sie sich Gedanken über die Vorbereitung auf die Prüfung machen. Zwar ist der Besuch eines Meistervorbereitungskurses keine Zulassungsvoraussetzung für die Meisterprüfung. Doch die Erfahrung hat gezeigt, dass sich die Teilnahme sehr positiv auf die Leistung der Teilnehmer auswirkt.

Die Bildungsakademie Handwerkskammer Region Stuttgart bietet Ihnen ein breites Spektrum an Meisterschulen in den unterschiedlichsten Themenfeldern. Die Meisterschulen werden grundsätzlich in Vorbereitungskursen angeboten. Sie gliedern sich - wie auch Ihre spätere Meisterprüfung - in vier Teile:

  • Teil I: Fachpraxis
  • Teil II: Fachtheorie
  • Teil III: Betriebswirtschaft und Recht
  • Teil IV: Berufs- und Arbeitspädagogik

Wann und wie Sie die Teile Ihrer Meisterprüfung vorbereiten, bestimmen Sie selbst. Sie können z.B. den fachlichen Teil (Teile I und II) zeitlich zusammenhängend in einem Lehrgang besuchen. Wir empfehlen Ihnen allerdings, mit Teil III und Teil IV zu beginnen. Außerdem bieten wir unsere Meistervorbereitungskurse berufsbegleitend (d.h. abends oder am Wochenende) oder in Vollzeit an.

 



3. Schritt: Fördermittel beantragen

Handwerker, die sich auf die Prüfung zum Meister und andere Fortbildungsabschlüsse im Handwerk vorbereiten, können Aufstiegs-BAföG beantragen. Voraussetzung ist eine nach der Handwerksordnung (HwO) oder dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannte abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Nehmen Sie Kontakt mit den zuständigen Stellen auf und informieren Sie sich über die möglichen Fördermittel vor Ihrer Meisterausbildung. Denn grundsätzlich gilt, dass die Fördermittel vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme beantragt werden müssen.

 

4. Schritt: Anmeldung zur Meisterprüfung

Die Meisterprüfung im Handwerk umfasst vier Prüfungsteile. Die vier Teile der Meisterprüfung können in beliebiger Reihenfolge durchlaufen werden. Die Prüfungsteile I und II sind auf das jeweilige Handwerk bezogen, die Teile III und IV haben für alle Berufe den gleichen Inhalt:

  • Teil I: Prüfung der meisterhaften Verrichtung der gebräuchlichen Arbeiten (Fachpraktische Prüfung)
  • Teil II: Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Fachtheoretische Prüfung)
  • Teil III: Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
  • Teil IV: Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

Alle Informationen zur Rechtsgrundlage, zu den Kosten der Meisterprüfung und den Zulassungsantrag finden Sie auf den Seiten der Handwerkskammer Region Stuttgart.

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