Aufstiegs-BAföG beantragen
Finanzielle Unterstützung für Aufstiegsfortbildungen
Wer an der Bildungsakademie eine Meisterausbildung oder eine andere Aufstiegsfortbildung wie die zum/zur Fachmann oder Fachfrau , Fachwirt:in oder Betriebswirt:in machen will, wird ab dem 1. August 2024 noch besser finanziell unterstützt.
Überblick
Allgemeine Infos zum Aufstiegs-BAföG auf einen Blick
Lehrgänge, Prüfungen, Materialien, Lebensunterhalt – der Kostenaufwand von beruflichen Fort- und Weiterbildungen ist nicht zu unterschätzen. Finanzielle Unterstützung bieten Bund und Länder: Seit 1996 gibt es das sogenannte Aufstiegs-BAföG für den Aufstieg im dualen System der beruflichen Bildung. Anspruchsberechtigt sind alle, die sich mit einem Lehrgang auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten – unabhängig vom Alter.
Darüber hinaus ist die Förderung an bestimmte zeitliche und qualitative Anforderungen gebunden:
Die wichtigsten Neuerungen
Anstehende Verbesserungen der Leistungen des Aufstiegs-BAföG ab dem 1. August 2024
Zum 01.08.2024 tritt eine Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) in Kraft. Die Änderung dieses Gesetzes war aus zwei Gründen notwendig:
- Um Teilnehmenden, die BAföG erhalten, eine höhere Flexibilität auf ihrem Weg zum Abschluss zu ermöglichen. Ein einmaliger Wechsel des Studienfachs wird erleichtert. Mit der Einführung eines Flexibilitätssemesters kann außerdem die maximale Förderdauer unkompliziert um ein zusätzliches Semester verlängert werden.
- Um die finanzielle Unterstützung für Aufstiegsfortbildungen weiter zu verstärken und die Förderungsleistungen des BAföG zu verbessern. Es warten für die Geförderten höhere Zuschüsse, höhere Freibeträge und größere Pauschalen, um die gestiegenen Lebenskosten besser abzufedern.
Lehrgangskosten | Aufstiegs-Bafög ab dem 01.08.2024 |
---|---|
Vermögensunabhängig | Ja |
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis | 15.000 Euro |
Zuschussanteil | 50 % |
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg | 50 % |
Bei Unternehmensgründung zusätzlicher Darlehenserlass bis zu | 100 % |
Materialkosten Meisterstück | |
Vermögensunabhängig | Ja |
Hälfte der Kosten bis zu | 2.000 Euro |
Zuschussanteil | 50 % |
Unterhalt | |
Vermögensunabhängig | Ja |
Beitrag zum Lebensunterhalt | 100 % Zuschuss |
Wohnkostenpauschale | 380 € |
Zuschüsse gesetzliche Krankenversicherung | 102 € |
Monatlicher Bedarfssatz | 442 € |
Vermögensfreibetrag für den Ehepartner und je Kind | 2.300 Euro |
Kinderbetreuungszuschlag | |
Vermögensunabhängig | Nein |
Zuschuss für Alleinerziehende | 150 Euro pro Monat pro Kind bis 14 Jahre |
Antrag stellen
Nächster Schritt: Antrag stellen!
Nähre Informationen und alle Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Landratsamt. Nachfolgend die Kontaktadressen der Ämter in der Region Stuttgart:
Landratsamt
Böblingen
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Rems-Murr-Kreis
Landratsamt
Göppingen
Landratsamt
Esslingen
Landratsamt
Ludwigsburg
Landeshauptstadt
Stuttgart (Amt für Ausbildungsförderung)
Fristen und Unterlagen
Notwendige Dokumente für die rechtzeitige Antragsstellung
Der Antrag muss immer vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme gestellt werden. Diese Unterlagen müssen Sie einreichen, wenn Sie einen Antrag stellen wollen: