Unterstützung in der Ausbildung

In der Ausbildung erhalten Sie reichlich Unterstützung, falls Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen.

Wir beraten Sie gerne

Die Begleiter:innen an Ihrer Seite

Es ist völlig normal, dass während der Ausbildungszeit Unsicherheiten oder Unklarheiten auftreten. In solchen Fällen können Sie sich jederzeit an Ihren Chef oder die jeweiligen Ausbilder: innen wenden. Beide stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und sind dafür da, Ihnen zu helfen, den Lernstoff zu verstehen und die praktischen Aufgaben zu bewältigen.

Meine Aufgaben

Was wird von mir in der Ausbildung erwartet?

Es ist völlig normal, dass Sie in Ihrer Ausbildung noch nicht alle Inhalte direkt beim ersten Mal können, denn: Übung macht ja bekanntlich den Meister.

Was allerdings dennoch für Anforderungen an Sie gestellt werden, finden Sie hier.

Die Pflichten der Auszubildende und des Betriebes

Gesetzliche Grundlagen

Welche Rechte habe ich als Auszubildende:r in meiner Ausbildung?

Sie werden in der Ausbildung einigen neuen Situationen begegnen. Somit werden Sie vor Herausforderungen gestellt, die sich jedoch meist einfacher lösen lassen, als man denkt. Lernen Sie im folgenden Erklärvideo Ihre Rechte kennen und beugen Sie so Missverständnisse im Voraus vor.

Rechte von Auszubildenden

Oft gestellte Fragen

Die Ausbildungsberater: innen, der Handwerkskammer Region Stuttgart, stehen Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Rechte und Pflichten oder spezielleren Themen zur Verfügung. Diese Beratenden der Handwerkskammer sind insbesondere dafür geschult, Sie in betrieblichen Angelegenheiten zu unterstützen und sicherzustellen, dass Ihre Ausbildung reibungslos verläuft. Egal ob es um Arbeitszeiten, Pausenregelungen, oder andere arbeitsrechtliche Themen geht. Die Ausbildungsberatenden sind eine wertvolle Ressource, an die Sie sich wenden können, um sicherzustellen, dass Sie in der Ausbildung gut aufgehoben sind.

Jede:r Auszubildende muss vom Ausbildungsbetrieb kostenlos erhalten:

  • eine Ausbildungsordnung
  • einen Ausbildungsrahmenplan
  • einen Ausbildungsnachweis/Berichtsheft
  • gegebenenfalls die Betriebsordnung
  • Bei volljährigen Auszubildenden: Maximal 10 Stunden täglich, wenn Mehrarbeit innerhalb von 6 Monaten wieder ausgeglichen wird
  • Bei minderjährigen Auszubildenden: Maximal 8 Stunden täglich (Wenn Arbeitszeit in der gleichen Woche ausgeglichen wird, bis zu 8,5 Stunden am Tag)
    Maximal 40 Stunden wöchentlich
  • volljährige Auszubildende:
    30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden
    45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden
  • minderjährige Auszubildende:
    30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 bis 6 Stunden
    60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden

Sie haben am Anfang der Ausbildung eine Probezeit § 20 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Die Länge kann der Ausbildungsbetrieb selbst festlegen, sie muss ein Monat andauern und darf höchstens 4 Monate betragen.
In dieser Zeit kann die Ausbildung von Azubi und Betrieb fristlos gekündigt werden. Danach nur noch Kündigung bei schwerwiegendem Grund.

Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit
ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
• Von beiden Parteien: aus einem wichtigen Grund, ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, mit Angabe der Kündigungsgründe.
• Vom Auszubildenden: mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben und sich für eine andere Berufstätigkeit
ausbilden lassen möchte.
Tipps
  • Respektvoller Umgang miteinander: Vielen Betrieben ist vor allem wichtig, dass ihre Mitarbeitenden freundlich und respektvoll miteinander umgehen. Besonders wichtig ist dies auch im Bereich Kundenkontakt.
  • Bei Fragen und Problemen direkt mit der Ansprechperson im Betrieb reden: Ihren Ausbildern ist es genauso wichtig wie Ihnen, dass Sie sich im Betrieb wohl fühlen. Fragen Sie daher lieber einmal mehr nach, wenn Ihnen etwas unklar ist. Bei größeren Problemen können Sie außerdem jederzeit die Ausbildungsberater: innen der Handwerkskammer kontaktieren, die Ihnen dabei helfen werden eine passende Lösung zu finden.

Wer sind Ihre Ansprechpartner:innen?

Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen