Unsere Aktion für Dozierende
Liebe Dozierende der Bildungsakademie,
wir sind immer – und gerade in den aktuell sehr herausfordernden Zeiten – auf der Suche nach engagierten Macherinnen und Machern, um unsere Teilnehmenden durch unsere Kursangebote optimal zu fördern und voranzubringen.
Da Sie sicher gut vernetzt sind und die Bildungsakademie kennen, sind wir sicher: Sie verfügen über Kontakte, welche für die Gewinnung neuer Dozierender sehr wertvoll sind. Deshalb haben wir die Dozierende werben Dozierende-Aktion entwickelt.
Wie Sie mitmachen können und es funktioniert, erfahren Sie hier:
So funktioniert die Werbeaktion
Mitmachen und Prämien erhalten
Mitmachen bei „Dozierende werben Dozierende“ können alle freiberuflichen Dozierenden der Bildungsakademie mit einer aktuellen, gültigen Dozierenden-Rahmenvereinbarung.
Ab sofort findet diese Aktion für Ausschreibungen statt, die mit diesem Icon gekennzeichnet sind.
Sie möchten uns jemanden aus Ihrem Umfeld und Netzwerk empfehlen?
Senden Sie dieser Person den Link zur Seite „Dozierende werben Dozierende“ für Interessenten.
Die von Ihnen angesprochene Person vermerkt Sie als Werbende:r im Bewerbungsformular. Diese Information ist Voraussetzung für die spätere Auszahlung der Prämie.
Wir kontaktieren die Person und nehmen sie bei Eignung in den weiteren Auswahlprozess auf. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen aus Datenschutzgründen keine Information zu dessen weiteren Verlauf geben können.
Resultiert aufgrund Ihrer Empfehlung eine Beauftragung, werden Sie von uns über die erfolgreiche Empfehlung informiert. Die Auszahlung der Prämie erfolgt wie unten beschrieben.
Natürlich sollen Sie von Ihrem Tipp profitieren: Für Ihre Empfehlung, die zu einem erfolgreichen Zustandekommen einer Beauftragung führt, erhalten Sie von uns als Dankeschön eine Prämie in Höhe von 250,00 Euro brutto.
Dieser Betrag wird in zwei Teilen ausbezahlt:
- 125,00 Euro mit der Unterzeichnung des 1. Honorarvertrags
- 125,00 Euro zum Zeitpunk der Auszahlung des Honorars an den geworbenen Dozierenden oder spätestens 4 Monate nach dem ersten Teilbetrag