Angebotsnummer 2210644-0
Information
In jedem ausbildenden Betrieb muss mindestens ein Ausbilder nach der Ausbildereignungsverordnung tätig sein, der sowohl Ansprechpartner für die Auszubildenden als auch für die Ausbildung insgesamt verantwortlich ist. In diesem Vorbereitungskurs erlangen Sie das notwendige Fachwissen, um eine nachhaltige und erfolgreiche Ausbildung zu sichern.
Ihre Vorteile
- Bundesweit anerkannte Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse
- Auszubildende gewinnbringend in die Betriebsabläufe einbinden
- Auszubildende fachlich korrekt qualifizieren
Teilnahmebedingungen
Abgeschlossene Berufsausbildung
- Handlungsfeld 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Handlungsfeld 2: Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Handlungsfeld 3: Ausbildung durchführen
- Handlungsfeld 4: Ausbildung abschließen
Prüfungsinformation
Der schriftliche und praktische Prüfungstermin ist vom Prüfungswesen noch nicht freigegeben. Die Termine finden ca. 5-6 Wochen nach Kursende statt. Anträge auf Zulassung zu Meister- sowie zu Weiterbildungsprüfungen und Anträge auf Befreiung von Prüfungsteilen richten Sie bitte an: Sabine Barthel Telefon: 0711 1657-286 sabine.barthel@hwk-stuttgart.de
Abschluss
- Staatlich anerkannte Fortbildungsprüfung "Ausbildung der Ausbilder (AdA)"
- Dieser Abschluss wird auf Antrag als Teil IV der Meisterprüfung anerkannt
Dozent
Andreas Spielmann
Hinweis
inkl. Schulungsunterlagen
Teilnahmebedingungen
Abgeschlossene Berufsausbildung
Zeitraum
11.07.2022 - 23.07.2022
Gebühren
Kurs: 749,00 €
Prüfung: 150,00 €
förderfähig
Hinweis
inkl. Schulungsunterlagen
Teilnahmebedingungen
Abgeschlossene Berufsausbildung
Für diesen Kurs stehen keine freien Plätze zur Verfügung. Eine Buchung ist daher nicht möglich.
Für Fragen nehmen Sie bitte Kontakt über die angegebene E-Mail-Adresse mit der Handwerkskammer auf.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Zahlreiche Lehrgänge und Seminare werden an der Bildungsakademie durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 25%, bei Teilnehmern ab dem 55. Lebensjahr um 50%. Fachkursförderung ist möglich für Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben.
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf ESF-Fachkursförderung. Die Konditionen dazu sind klar und deutlich im § 5 der Teilnahmebedingungen der Bildungsakademie Handwerkskammer Region Stuttgart definiert.
Zertifizierung
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