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Meisterprämie BW: Alle wichtigen Infos für Baden-Württemberg

Im Mai 2020 wurde in Baden-Württemberg die Meisterprämie rückwirkend zum 1. Januar 2020 eingeführt und erfreut sich seitdem großer Beliebtheit. Nicht nur bei zahlreichen Meisterabsolventen und -absolventinnen, sondern auch bei den einzelnen Handwerkskammern.

In diesem Beitrag möchten wir Ihnen nun alles Wichtige über die Meisterprämie in BW verraten: Nutzen der Prämie, Höhe des Bonus, Voraussetzungen, Beantragung und vieles mehr. Auch einen kleinen Abschnitt zur Meistergründungsprämie werden Sie im Laufe des Textes finden sowie weitere Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Meisterprämien

Meisterprämie BW: Was ist das genau?

Die Meisterprämie (manchmal auch Meisterbonus genannt) gilt als wichtige finanzielle Unterstützung, die in vielen Bundesländern an erfolgreiche Absolventen und Absolventinnen bestimmter handwerklicher Meisterprüfungen ausgezahlt wird. Wie bereits erwähnt, wurde die Meisterprämie BW im Mai 2020 eingeführt und wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus geregelt. Alleine im Jahr 2022 erhielten über 2820 Absolventen und Absolventinnen den Bonus.

Sinn und Nutzen der Meisterprämie in Baden Württemberg

Die Ziele der Meisterprämie sind vielfältig und bringen für alle Beteiligten einen großen Mehrwert mit sich. Die Meisterprämie soll:

  • die berufliche Weiterbildung im Handwerk fördern.

  • den Fachkräftemangel verlangsamen.

  • Anreize für die Absolvierung einer Meisterprüfung schaffen.

  • bei der Existenz- bzw. Unternehmensgründung unterstützen.

Passend dazu möchten wir kurz den Präsident der Handwerkskammer Reutlingen zitieren. Harald Herrmann sagte: „Die Meisterprämie ist überfällig. Im Sinne der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung ist diese finanzielle Unterstützung unabdingbar.”

Höhe der Meisterprämie

Aktuell liegt die Höhe der Meisterprämie BW bei einmaligen 1500 € pro Absolvent:in.

Wichtige Info: Im zweiten Quartal 2023 hat der Baden-Württembergische Handwerkstag eine Erhöhung des Bonus um das Doppelte gefordert, die auch unserer Meinung nach absolut sinnvoll und zeitgemäß wäre.

„Wir benötigen dringend eine gesellschaftliche Debatte, die der beruflichen Bildung wieder mehr Wertschätzung entgegenbringt. (...) Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, die Meisterprämie für einen erfolgreichen Meisterabschluss auf 3000 Euro zu erhöhen.”

Rainer Reichhold, Präsident des BWHT

Ob die Erhöhung durch die Landesregierung schlussendlich genehmigt wird, steht noch nicht fest. Der erste Schritt in die richtige Richtung wurde allerdings getan. Ziel der Erhöhung ist es, die Ausbildung zum/zur Meister:in im Handwerk noch stärker zu fördern.

Meister Prämie

Voraussetzungen, um die Meisterprämie in Baden-Württemberg zu erhalten

Im Endeffekt gibt es nur zwei Voraussetzungen, die Sie gleichzeitig erfüllen müssen:

1. Erfolgreicher Abschluss der Meisterprüfung (egal wo)
2. Hauptwohnsitz ODER Arbeitsstätte in Baden-Württemberg

Sie erhalten die Meisterprämie in Baden-Württemberg also auch dann, wenn Sie Ihren Meistertitel in einem anderen Bundesland abgelegt haben,
Ihr Wohnsitz oder Arbeitsplatz aber dennoch in Baden-Württemberg liegt.

Meisterprämie BW beantragen: So klappt’s!

Das Wichtigste zuerst: Die einzelnen Kammern in Baden-Württemberg haben bei der Beantragung des Bonus unterschiedliche Vorgehensweisen. Da wir für die Handwerkskammer Region Stuttgart zuständig sind, werden wir Ihnen nun den Ablauf für unsere Region genauer erklären. Weiter unten finden Sie außerdem Links zur Beantragung bei den anderen Kammern.

Vorgehensweise für die Handwerkskammer Region Stuttgart:

Download
Antrag Meisterprämie BW

Antrag auf Gewährung der Meisterprämie herunterladen und ausfüllen.

Anschließend wieder einscannen und unter folgendem Link hochladen: Upload Antrag.

Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung?

Neben dem unterschriebenen Antrag müssen Sie im Upload Portal zusätzlich die folgenden beiden Dokumente hochladen:

  • Kopie des Prüfungszeugnisses
  • Kopie eines Ausweisdokuments

Als Ausweisdokumente wird eine der folgenden Möglichkeiten akzeptiert:

  • Personalausweis
  • Nachweis der Meldebehörde über den Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses
  • Nachweis des Arbeitgebers, dass der Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Baden-Württemberg lag

Wann erhalte ich die Prämie?

Nach Einreichung aller wichtigen Dokumente und der Beantragung der Meisterprämie für Baden-Württemberg werden die Unterlagen so zeitnah wie möglich überprüft und anschließend die Prämie an Sie ausgezahlt. Dies geschieht in der Regel innerhalb von 4 - 8 Wochen nach Beantragung, kann sich manchmal aber auch verzögern.

Weiterführende Links zu anderen Kammern

Wie bereits weiter oben erwähnt, finden Sie hier nun einige Links zum Beantragungsprozess weiterer Kammern in Baden-Württemberg:

Meistergründungsprämie

Meistergründungsprämie: Was ist das? Wo liegt der Unterschied?

Zuallererst: Meisterprämie und Meistergründungsprämie sind zwei verschiedene Paar Stiefel. Es können daher auch beide Boni beantragt werden.

Die Meistergründungsprämie dient vor allem als finanzielle Unterstützung für handwerkliche Meisterabsolventen und -absolventinnen, die einen eigenen Handwerksbetrieb gründen möchten. In der Regel wird sie wie die Meisterprämie von den jeweiligen Bundesländern angeboten und ausgegeben. Die Prämie soll als Anreiz dienen, die Selbstständigkeit im Handwerk zu fördern, die Gründung eines eigenen Betriebs zu erleichtern und den Erfolg des frischen Unternehmens zu unterstützen. Auch bei der Meistergründungsprämie variieren Themen wie Höhe der Prämie, Beantragung und Co.

In Baden Württemberg kann die Gründungsprämie auf bis zu 10.000 € steigen. Außerdem muss die Meistergründungsprämie BW innerhalb von 24 Monaten nach erfolgreichem Abschluss der Meisterprüfung beantragt werden. Sie richtet sich also speziell an Jungmeister:innen.

Oft gestellte Fragen

Nein. Die Meisterprämie ist zwar steuerpflichtig, gilt aber als eine unstreitig nicht steuerbare Einnahme.
Im zweiten Quartal 2023 wurde eine Erhöhung der Prämie auf das Doppelte gefordert. Ob diese Erhöhung genehmigt wird, können wir allerdings noch nicht sagen.
Ja, die Meisterprämie kann bei fachlich unterschiedlichen Meistertiteln mehrfach ausbezahlt werden, solange die jeweiligen Handwerksberufe in den Handwerksregistern A und B eingetragen sind.
Nein, eine Frist gibt es nicht. Sie können den Bonus also auch mehrere Jahre nach Ihrem Abschluss noch beantragen.

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