Das Wichtigste auf einen Blick
Unsere Teilnahmebedingungen in der Übersicht
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Geltungsbereich
- Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen der Bildungsakademie Handwerkskammer Region Stuttgart, die über unsere Webseite https://www.bia-stuttgart.de gebucht werden oder deren Anmeldung per Post, Fax oder E-Mail erfolgt.
- Sofern die vom Teilnehmenden ausgewählte Bildungsmaßnahme aus 41 oder mehr Unterrichtseinheiten (im Folgenden „UE“) besteht, ist zusätzlich die Nutzung der Lernplattform ILIAS verpflichtend. In diesem Fall finden ergänzend zu diesen Teilnahmebedingungen auch die Nutzungsbedingungen der Lernplattform der Bildungsakademie, abrufbar unter https://www.bia-stuttgart.de/nutzungsbedingungen-ilias/ Anwendung.
- Grundsätzlich stehen die Bildungsmaßnahmen der Bildungsakademie Handwerkskammer Region Stuttgart jedem offen. Sofern für die Zulassung zur Prüfung oder die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung.
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Veranstalter
Veranstalter der von Teilnehmenden gebuchten Bildungsmaßnahme ist die Bildungsakademie Handwerkskammer Region Stuttgart, Holderäckerstraße 37, 70499 Stuttgart, E-Mail: weiterbildung@hwk-stuttgart.de, Telefon: 0711 1657-600, Fax: 0711 1657-670 (nachfolgend auch „Veranstalter“ oder „wir“ genannt).
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Anmeldung und Vertragsschluss
- Die auf unsere Webseite, im Newsletter oder in sonstigen Veröffentlichungen aufgeführten Bildungsmaßnahmen stellen noch kein rechtsverbindliches Angebot dar.
- Die kostenpflichtige Buchung unserer Bildungsmaßnahmen über unsere Internetseite umfasst die folgenden Schritte:Wählen Sie zunächst die gewünschte Bildungsmaßnahme aus und klicken in der jeweiligen Übersicht auf den Link „Persönliche Buchung“, wenn Sie nur sich selbst anmelden wollen. Möchten Sie mehrere Teilnehmende anmelden, klicken Sie auf den Link „Firmenbuchung“.Im zweiten Schritt tätigen Sie die Angaben zu Ihrer Person (oder zu den Teilnehmenden, die Sie anmelden wollen) und zur Rechnungsanschrift.Danach besteht die Möglichkeit, uns eine Mitteilung zukommen zu lassen. Im letzten Schritt erhalten Sie eine Übersicht über die von Ihnen gemachten Angaben und können die Zahlungsart festlegen. Solange Sie sich auf der Seite des Anmeldeformulars und der unterschiedlichen Schritte befinden, können Sie zuvor getätigte Angaben jederzeit durch Betätigung des „zurück“-Buttons und die damit erfolgte Rückkehr auf die vorherige Seite korrigieren.Durch Betätigung des Buttons „Kostenpflichtig anmelden“ geben Sie ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über Ihre Teilnahme an der gewählten Bildungsmaßnahme ab. Sie können Ihr Angebot jedoch nur abgeben, wenn Sie durch Setzen eines Hakens bei „Die Teilnahmebedingungen habe ich gelesen und akzeptiere sie“ diese Bedingungen in Ihren Antrag aufgenommen haben. Gleiches gilt für die Kenntnisnahme und Aufnahme der Nutzungsbedingungen für unsere Lernplattform in Ihrem Antrag, wozu Sie ebenfalls einen Haken bei „Die Nutzungsbedingungen der Lernplattform habe ich gelesen und akzeptiere sie.“ setzen müssen. Darüber hinaus müssen Sie bestätigen, dass Sie die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen haben.Die Bestätigung des Zugangs Ihrer rechtsverbindlichen Anmeldung erfolgt bei der Buchung über unsere Internetseite unverzüglich durch eine automatisierte E-Mail.Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine rechtsverbindliche Annahme Ihres Angebots dar, sondern dokumentiert lediglich, dass Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist. Der Vertrag kommt erst durch die separat per E-Mail, Brief oder Fax versandte, rechtsverbindliche Anmeldebestätigung der Bildungsakademie zustande.
- Die Berücksichtigung der Anmeldung findet grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges statt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt. Bei der Anmeldung von Minderjährigen gilt der Antrag des Teilnehmenden erst dann als eingegangen, wenn uns die unterzeichnete Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Eine vorbereitete Einwilligungserklärung für Minderjährige ist hier abrufbar
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Vertragssprache, Speicherung des Vertragstextes
- Die Vertragssprache ist Deutsch.
- Wir speichern den Vertragstext. Sie können die Teilnahmebedingungen und die Nutzungsbedingungen für die Lernplattform auf unserer Internetseite unter https://www.bia-stuttgart.de/teilnahmebedingungen/ und unter https://www.bia-stuttgart.de/nutzungsbedingungen-ilias/ jederzeit einsehen und ausdrucken. Wir übersenden Ihnen die Teilnahmebedingungen und die Nutzungsbedingungen für die Lernplattform mit unserer Zugangsbestätigung.
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Zahlungsbedingungen und Ratenzahlung
- Die auf unserer Internetseite https://www.bia-stuttgart.de, in unserem Bildungsprogramm oder in unseren sonstigen Veröffentlichungen angegebene Preise sind Bruttopreise (inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer). Für den Bereich der Weiterbildung sind wir von der Umsatzsteuer befreit.
- Das Teilnahmeentgelt ist mit Zugang der Rechnung fällig.
- Erstreckt sich eine Bildungsmaßnahme über mehrere Abschnitte/Semester, kann ggf. eine individuelle Ratenzahlung vereinbart werden. Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht allerdings nicht. Vor Beginn eines Abschnitts/Semesters wird ein Teilbetrag in Rechnung gestellt, der mit Rechnungszugang fällig wird. Die Fälligkeit tritt unabhängig von den Leistungen Dritter (z.B. Arbeitsamt, BAföG oder Arbeitgeber) ein. Das fällige Entgelt ist per Überweisung unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen.
- Wird ein Lehrgang oder Seminar durch Fördermittel des Europäischen Sozialfonds gefördert, kann eine Preisreduzierung nur in dem Maße erfolgen, wie Fördermittel zur Verfügung stehen, auch wenn die teilnehmerabhängigen Voraussetzungen für eine Fachkursförderung vorliegen.
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Kündigung der Teilnehmenden
- Die Teilnehmenden können den Vertrag kündigen, wenn sie ihre Kündigung vor Beginn der Bildungsmaßnahme gegenüber dem Veranstalter in Textform erklären. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter maßgebend.
- Bei Bildungsmaßnahmen bis 40 UE entstehen dem Teilnehmer folgende Stornogebühren:
- Bei einer Kündigung bis spätestens zum 14. Tag vor der Veranstaltung: kostenfrei.
- Bei einer Kündigung ab dem 13. bis zum letzten Tag vor der Veranstaltung: 50 % des Teilnahmeentgelts.
Bei allen übrigen Bildungsmaßnahmen ab 41 UE entstehen den Teilnehmenden folgende Stornogebühren:
- Bei einer Kündigung früher als 6 Wochen vor der Veranstaltung: kostenfrei.
- Bei einer Kündigung innerhalb von 6 Wochen bis zum 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des Teilnahmeentgelts.
- Bei einer Kündigung ab dem 13. bis zum letzten Tag vor der Veranstaltung: 50 % des Teilnahmeentgelts.
- Erfolgt keine Kündigung der Teilnehmenden oder erscheint er/sie nicht oder nur zeitweise, so ist der/die Teilnehmende zur Zahlung des gesamten Teilnahmeentgelts verpflichtet.
- Es fallen keine Stornogebühren an, wenn ein Ersatzteilnehmender benannt wird, der/die die ggf. bestehenden Zulassungsvoraussetzungen der Bildungsmaßnahme gleichermaßen erfüllt.
- Den Teilnehmenden steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
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Absage von Bildungsmaßnahmen, Vorbehalt zu Ablaufänderungen
- Der Veranstalter ist berechtigt, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl die betreffende Bildungsmaßnahme abzusagen. Gleiches gilt für den Fall, dass es dem Veranstalter aus einem von ihm nicht zu vertretenden wichtigen Grund unmöglich ist, die Bildungsmaßnahme durchzuführen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Erkrankung des/der Dozierenden. Der Veranstalter wird die Teilnehmenden unverzüglich von der Absage informieren. Ungeachtet dessen ist der Veranstalter berechtigt, die Bildungsmaßnahme im Falle des Ausfalls eines/einer Dozierenden von einem qualifizierten Ersatzdozenten durchführen zu lassen.
- Der Veranstalter ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, den er nicht zu vertreten hat, Veranstaltungstermine der betreffenden Bildungsmaßnahme zu verschieben. Als wichtiger Grund ist insbesondere die Erkrankung eines/einer Dozierenden anzusehen. Terminänderungen wird der Veranstalter den Teilnehmenden unverzüglich mitteilen.
- Bei einer Absage der Bildungsmaßnahme werden bereits gezahlte Teilnahmeentgelte vollständig erstattet. Ein Anspruch der Teilnehmenden auf Durchführung der Veranstaltung besteht nicht. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden sind ebenfalls ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Veranstalters und/oder seiner Angestellten und/oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.
- Der Veranstalter behält sich vor, erforderliche inhaltliche oder organisatorische Änderungen der Bildungsmaßnahme vorzunehmen, soweit dadurch deren Gesamtcharakter nicht erheblich geändert wird, die Änderungen zumutbar sind und ein sachlicher Grund vorliegt. Die Teilnehmenden haben in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Reduzierung des Teilnahmeentgelts. Über derartige Änderungen wird der Veranstalter die Teilnehmenden unverzüglich informieren.
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Verpflichtende Nutzung der Lernplattform und Mitbringen eines eigenen Endgerätes bei Bildungsmaßnahmen ab 41 UE
- Für Bildungsmaßnahmen ab 41 UE ist die Teilnahme an der Lernplattform ILIAS des Veranstalters verpflichtend. Die Teilnehmenden erhalten über die Plattform Zugang zu den Arbeitsmaterialien für die Bildungsmaßnahme. Möchte der oder die Teilnehmende über diese in ausgedruckter Form verfügen, so ist er/sie für die Fertigung des Ausdrucks bzw. der Kopie(n) selbst verantwortlich.
- Die Teilnehmenden sind verpflichtet, zum Präsenzunterricht einer Bildungsmaßnahme ab 41 UE ein eigenes Endgerät (z.B. Laptop oder Tablet) mitzubringen, um auch während des Präsenzunterrichts auf die Lernplattform zugreifen zu können, sowie insbesondere die dort vorgehaltenen Arbeitsmaterialien einsehen zu können und an Umfragen, Tests oder ähnlichem teilzunehmen, die auf der Lernplattform von Dozierenden vorbereitet werden und deren Absolvierung im Rahmen des Präsenzunterrichts erfolgt.
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Computer- und Internetnutzung des Veranstalters, Schutzrechte
- Sofern im Rahmen der Bildungsmaßnahme Hard- oder Software des Veranstalters zum Einsatz kommt, verpflichtet sich der oder die Teilnehmende jegliche Änderungen hieran zu unterlassen. Es ist insbesondere untersagt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten durchzuführen. Der Internetzugang des Veranstalters darf weder über Endgeräte der Teilnehmenden noch des Veranstalters für Zwecke genutzt werden, welche nicht auf die Bildungsmaßnahme bezogen sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Untersagt sind insbesondere der Down- und Upload von Inhalten, die z. B. gegen Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrechte verstoßen, und/oder die einen beleidigenden, rassistischen, diskriminierenden, volksverhetzenden, gewaltverherrlichenden, belästigenden oder pornografischen Inhalt haben.
- Die im Rahmen der Bildungsmaßnahme zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung dieser ist in digitaler Form auf seinen (max. 4) Endgeräten und analoger Form nur für eigene Zwecke im Zusammenhang mit der Bildungsmaßnahme erlaubt. Jede darüber hinausgehende Nutzungshandlung, wie insbesondere weitere Vervielfältigungen, die Weitergabe an Dritte, Verbreitung, Veröffentlichung und/oder öffentliche Zugänglichmachung im Internet ist nur nach vorheriger, ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Rechteinhabenden zulässig.
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Teilnahmebescheinigung
Teilnahmebescheinigungen werden zum Ende der Bildungsmaßnahme ausgehändigt, wenn die Teilnehmenden an der Bildungsmaßnahme zu mindestens 70% anwesend waren. Die Liste der Teilnehmenden dient als Nachweis über den regelmäßigen Besuch der Bildungsmaßnahme.
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Hausordnung
Die Teilnehmenden haben die Hausordnung des Veranstalters zu befolgen. Zu finden unter https://www.bia-stuttgart.de/hausordnung/.
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Kündigung durch den Veranstalter, Ausschluss von Bildungsmaßnahmen
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes behält sich der Veranstalter die fristlose Kündigung des Vertrages und damit den Ausschluss der Teilnehmenden von der betreffenden Bildungsmaßnahme vor. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der oder die Teilnehmende das jeweilige Teilnahmeentgelt oder die entsprechende Rate nicht bezahlt, wenn der oder die Teilnehmende die Vorschriften der Computer- und Internetnutzung, der Schutzrechte oder die Hausordnung nicht beachtet oder die Durchführung der Bildungsmaßnahme im Ganzen oder einzelne Veranstaltungen nachhaltig stört oder gefährdet. Die Teilnehmenden haben einen ggf. zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Die Pflicht zur Entrichtung des gesamten Teilnahmeentgelts bleibt davon unberührt.
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Haftung
- Ansprüche der Teilnehmenden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig ist.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlich Vertretenden und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
- Diese vorstehenden Regelungen des § 13 erfassen sämtliche vertragliche und nicht-vertragliche Ansprüche, die aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Teilnahme an der Bildungsmaßnahme resultieren.
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Datenschutz
- Die Datenschutzerklärung des Veranstalters und die für die Nutzung der Lernplattform relevante Datenschutzerklärung sind abrufbar unter www.bia-stuttgart.de/datenschutz/.
- Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die seine/ihre im Rahmen der Bildungsmaßnahme von den anderen Teilnehmenden und/oder Dozierenden zugänglich gemachten personenbezogenen Daten streng vertraulich zu behandeln und nicht für eigene Zwecke (z. B. Werbung) zu nutzen, die über die konkrete Bildungsmaßnahme hinausgehen. Die Weitergabe der Daten ohne das schriftliche Einverständnis der anderen Teilnehmenden bzw. Dozierenden ist untersagt.
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Online- bzw. außergerichtliche Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
Die europäische Online-Streitbeilegungsplattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar. Der Veranstalter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
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Schlussbestimmungen
- Auf Verträge zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmenden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
- Sofern es sich bei den Teilnehmenden um einen Kaufmann bzw. eine Kauffrau, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Veranstalters (Stuttgart).
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Teilnahmebedingungen zum Herunterladen
Zur dauerhaften Speicherung der vorstehenden Teilnahmebedingungen auf einem Datenträger können Sie diese als pdf-Datei kostenlos unter https://www.bia-stuttgart.de/teilnahmebedingungen/ herunterladen.
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