IH6/03 – Kundenorientierte Auftragsbearbeitung, Inbetriebnahme, Instandhaltung

Inhalte

Instandhalten von Komponenten versorgungstechnischer Anlagen und Systeme

Inspektion – Instandsetzung – Wartung

  • unter Beachtung sicherheitstechnischer Regeln außer Betrieb setzen
  • Bauteile und Baugruppen demontieren, kennzeichnen und systematisch ablegen
  • Betriebsbereitschaft durch Austauschen und Instandsetzen nicht funktionsfähiger Teile herstellen
  • Maßnahmen der vorbeugenden Instandhaltung einleiten
  • Überprüfung der Anlage nach Wartungsplan vornehmen und protokollieren
Qualitätsmanagement
  • Eigene und andere erbrachte Leistungen kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
  • Ablauf der Kundenaufträge, durch geführte Qualitätskontrollen und technische Prüfungen dokumentieren
Anwenden von Anlagen und Systemtechnik sowie Inbetriebnahme versorgungstechnischer Anlagen und Systeme
  • Technologische, ökologische und ökonomische Eigenschaften von Energie- und Brennstoffarten sowie von Material-, Werk- und Hilfsstoffe bei Planung, Bau, Betrieb und Entsorgung berücksichtigen
  • Anlagen und Systeme gebäudetechnischer Versorgungsanlagen in Aufbau und Funktion analysieren
  • Anlagen und Anlagenteile, insbesondere Armaturen sowie Förder- und Versorgungseinrichtungen auf Funktion prüfen und einstellen
  • Funktion von versorgungstechnischen Anlagen und Systemen prüfen, Anlagen abgleichen
  • Schutz gegen direktes Berühren von spannungsführenden Teilen prüfen
  • Mechanisch und elektrische Sicherheitsvorrichtungen, insbesondere NOT-AUS-Schalter sowie Meldesysteme auf Wirksamkeit prüfen
  • Hilfs- und Steuerstromkreise einschließlich zugehöriger Signal- und Befehlsgeber für Mess-, Steuer- und Überwachungseinrichtungen prüfen und in Betrieb nehmen
  • Hauptstromkreise prüfen und schrittweise in Betrieb nehmen, Betriebswerte messen, Sollwerte einstellen und dokumentieren
  • Mess-, Steuerungs-, Regelungs-, Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen, entsprechend kunden- und systemspezifischer Anforderungen überprüfen, einstellen und in Betrieb nehmen
  • Anlagen und Systeme vor Inbetriebnahme durch Sichtkontrolle prüfen und unter Beachtung technischer Unterlagen in Betrieb nehmen

Kundenorientierte Auftragsbearbeitung

Anlagenbetreiber unter Berücksichtigung der Sicherheit, Energieeinsparung und Umweltschutz in die Bedienung der Anlage einweisen

Anlage mit Übergabeprotokoll übergeben
  • Gespräche mit Kunden und Kundinnen situationsgerecht führen, technische Sachverhalte kundengerecht erläutern
  • Kunden und Kundinnen unter Beachtung ihrer Interessen sowie unter Berücksichtigung betrieblicher Grundsätze informieren und beraten
  • Kunden und Kundinnen auf Wartungsintervalle, Möglichkeiten von energiesparenden Maßnahmen sowie auf erforderliche Instandsetzungsarbeiten hinweisen
  • Ablauf der Kundenaufträge, durchgeführte Qualitätskontrollen und technische Prüfungen dokumentieren
Funktionskontrolle und Instandhaltung
  • Prüfverfahren und Diagnosesystem auswählen und einsetzen, elektrische Größen und Signale an Schnittstellen prüfen
  • Steuerungs-, Regelungs- und Überwachungsprogramme prüfen
  • Fehler und Störungen unter Beachtung der Schnittstellen, insbesondere hydraulischer und elektrischer Baugruppen, durch Sichtkontrolle feststellen, Ursachen untersuchen, Instandsetzung durchführen, Protokoll erstellen

Informationen zur ÜBA

  • Teilnahme für Auszubildende ab dem 3. Ausbildungsjahr
  • 2 Arbeitswochen

Ansprechpartner:innen