Bildungsakademie
Bertram F. M. Pelkman

Allgemeine Vertragsbedingungen der Bildungsakademie für Firmenschulungen

Allgemeine Vertragsbedingungen der Bildungsakademie für Firmenschulungen

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet; sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechter.



§ 1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Bildungsakademie für Firmenschulungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Bildungsakademie Handwerkskammer Region Stuttgart (Veranstalter) für alle Bildungsmaßnahmen, z. B. Firmenseminare, Mitarbeiterschulungen, Workshops oder individuelle Coachings, die individuell für diesen an einem vom Kunden benannten Ort durchgeführt werden (Firmenschulungen).



§ 2 Teilnehmer

Grundsätzlich stehen die Bildungsmaßnahmen der Bildungsakademie Handwerkskammer Region Stuttgart jedem offen. Falls jedoch für die Zulassung zur Prüfung oder die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung.



§ 3 Veranstalter

Veranstalter der vom Kunden gebuchten Firmenschulung ist die Bildungsakademie Handwerkskammer Region Stuttgart, Holderäckerstraße 37, 70499 Stuttgart, E-Mail: weiterbildung@hwk-stuttgart.de, Telefon: 0711 1657-600, (nachfolgend auch „Veranstalter“ oder „wir“ genannt).



§ 4 Anmeldung und Vertragsschluss

  1. Die auf unserer Webseite, im Newsletter oder in sonstigen Veröffentlichungen aufgeführten Firmenschulungen stellen noch kein rechtsverbindliches Angebot dar.
  2. Erhält der Kunde von uns ein individuelles Angebot ohne Annahmefrist, stellt dies kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, die Firmenschulung zu buchen. Mit der Rücksendung des unterschriebenen Auftragsformulars (per E-Mail oder Brief) für die angebotene Firmenschulung gibt der Kunde ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Nach Prüfung des Angebots wird der Auftrag von uns schriftlich oder in Textform per E-Mail bestätigt und ist damit rechtsverbindlich. Mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung kommt das Vertragsverhältnis zustande.
  3. Ist unser individuelles Angebot mit einer Annahmefrist verknüpft („Angebot gültig bis“), liegt darin bereits ein rechtlich bindendes Vertragsangebot. Mit der Rücksendung des unterschriebenen Auftragsformulars (per E-Mail oder Brief) innerhalb der Annahmefrist nimmt der Kunde unser Angebot zur Durchführung der Firmenschulung rechtsverbindlich an. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Willenserklärung des Kunden bei uns. Eine verspätete Annahmeerklärung gilt als verbindliches Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrages. Nach Prüfung des Angebots wird der Auftrag von uns schriftlich oder in Textform per E-Mail bestätigt und ist damit rechtsverbindlich. Mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung kommt das Vertragsverhältnis zustande.


§ 5 Leistungsgegenstand

Inhalt und Umfang der vom Kunden und von uns jeweils zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. einer weiteren Einzelvereinbarung.



§ 6 Vergütung

  1. Die Vergütung unserer Leistungen richtet sich nach dem Angebot bzw. der jeweiligen Vereinbarung. Sie wird mit Zugang der Rechnung fällig und ist innerhalb von 14 Tagen per Überweisung unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen.
  2. Es gilt die in dem Angebot ausgewiesene Umsatzsteuer.


§ 7 Kündigung durch den Kunden

a. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit gegenüber dem Veranstalter in Textform erklären. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter maßgebend. Bei einer Kündigung durch den Kunden entstehen die folgenden Stornogebühren:

Bei einer Kündigung bis 5 Wochen vor Schulungsbeginn: kostenfrei.
Bei einer Kündigung ab 5 Wochen bis drei Tage vor Schulungsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung.
Bei einer Kündigung ab dem zweiten Tag bis ein Tag vor Schulungsbeginn: 75% der vereinbarten Vergütung.
Bei einer Kündigung ab dem ersten Schulungstag: 100 % der vereinbarten Vergütung.

b. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.



§ 8 Absage der Firmenschulung durch den Veranstalter, Vorbehalt zu Ablaufänderungen

  1. Der Veranstalter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Firmenschulung aus einem von ihm nicht zu vertretenden wichtigen Grund unmöglich ist. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Erkrankung des Dozenten. Ungeachtet dessen ist der Veranstalter berechtigt, die Firmenschulung im Falle des Ausfalls eines Dozenten von einem qualifizierten Dritten durchführen zu lassen.
  2. Wahlweise ist der Veranstalter im Falle des Absatzes a berechtigt, alle oder einzelne Schulungstermine zu einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Kann nicht innerhalb von drei Monaten ein neuer Termin vereinbart werden, kann der Kunde zurücktreten, ohne dass ihm Kosten entstehen.
  3. Bei einer Absage der Firmenschulung nach Absatz 1 wird eine bereits gezahlte Vergütung vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Veranstalters und/oder seiner Angestellten und/oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.
  4. Der Veranstalter behält sich vor, erforderliche inhaltliche oder organisatorische Änderungen der Firmenschulung vorzunehmen, soweit dadurch deren Gesamtcharakter nicht erheblich geändert wird, die Änderungen zumutbar sind und ein sachlicher Grund vorliegt. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Reduzierung der Vergütung. Über derartige Änderungen wird der Veranstalter den Kunden unverzüglich informieren.


§ 9 Nutzung der Lernplattform ILIAS

Wird im Rahmen der Firmenschulung die Lernplattform ILIAS eingesetzt, finden in diesem Fall ergänzend zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen auch die Nutzungsbedingungen der Lernplattform der Bildungsakademie, abrufbar unter www.bia-stuttgart.de/ilias_nutzungsbedingungen, Anwendung.



§ 10 Schutzrechte

  1. Sofern im Rahmen der Firmenschulung Hard- oder Software des Veranstalters zum Einsatz kommt, verpflichtet sich der Kunde bzw. seine Teilnehmenden jegliche Änderungen hieran zu unterlassen. Es ist insbesondere untersagt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten durchzuführen. Der Internetzugang des Veranstalters darf weder über Endgeräte des Kunden bzw. seiner Teilnehmenden noch des Veranstalters für Zwecke genutzt werden, welche nicht auf die Firmenschulung bezogen sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Untersagt sind insbesondere der Down- und Upload von Inhalten, die z. B. gegen Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrechte verstoßen, und/oder die einen beleidigenden, rassistischen, diskriminierenden, volksverhetzenden, gewaltverherrlichenden, belästigenden oder pornografischen Inhalt haben.
  2. Die im Rahmen der Firmenschulung zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung dieser ist in digitaler Form auf Endgeräten des Kunden und analoger Form nur für eigene Zwecke im Zusammenhang mit der Firmenschulung erlaubt. Jede darüberhinausgehende Nutzungshandlung, wie insbesondere weitere Vervielfältigungen, die Weitergabe an Dritte, Verbreitung, Veröffentlichung und/oder öffentliche Zugänglichmachung im Internet ist nur nach vorheriger, ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Rechteinhabers zulässig.


§ 11 Veranstaltungssicherheit

  1. Findet die Firmenschulung in Räumlichkeiten des Veranstalters statt, hat der Kunde bzw. seine Teilnehmenden die Hausordnung des Veranstalters zu befolgen. Diese ist abrufbar unter www.bia-stuttgart.de/hausordnung.
  2. In den Räumlichkeiten des Kunden hat der Kunde für die Veranstaltungssicherheit und die Einhaltung durch die Teilnehmenden zu sorgen.


§ 12 Haftung

  1. Ansprüche des Kunden und seiner Teilnehmenden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig ist.
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  4. Diese vorstehenden Regelungen des § 12 erfassen sämtliche vertragliche und nicht-vertragliche Ansprüche, die aus oder im Zusammenhang mit dem Firmenschulungsvertrag resultieren.


§ 13 Datenschutz

  1. Die Datenschutzerklärung des Veranstalters und die bei Nutzung der Lernplattform relevante Datenschutzerklärung sind abrufbar unter www.bia-stuttgart.de/datenschutz.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm im Rahmen der Firmenschulung vom Dozenten zugänglich gemachten personenbezogenen Daten streng vertraulich zu behandeln und nicht für eigene Zwecke (z. B. Werbung) zu nutzen, die über die Firmenschulung hinausgehen. Die Weitergabe der Daten ohne das schriftliche Einverständnis des Dozenten ist untersagt. Ein Mitschnitt der Veranstaltung, z.B. durch Ton- oder Videoaufzeichnungen, ist nicht zulässig.


§ 14 Online- bzw. außergerichtliche Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Die europäische Online-Streitbeilegungsplattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar. Der Veranstalter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.



§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Auf Verträge zwischen dem Veranstalter und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  2. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Veranstalters (Stuttgart).


§ 16 Allgemeine Vertragsbedingungen zum Herunterladen

  1. Zur dauerhaften Speicherung der vorstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen auf einem Datenträger können Sie diese als Pdf-Datei kostenlos unter www.bia-stuttgart.de/Vertragsbedingungen-Firmenschulung herunterladen.
  2. Zum Öffnen einer Pdf-Datei benötigen Sie unter Umständen ein spezielles Programm, wie den kostenlosen Acrobat Reader oder ein vergleichbares Programm, das den Umgang mit Pdf-Dateien beherrscht.