Raumvermietung
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Unsere HausordnungFür ein harmonisches Miteinander in der Bildungsakademie

Die Bildungsakademie Handwerkskammer Region Stuttgart wird täglich von vielen hundert Lehrgangsteilnehmern, Referenten und Mitarbeitern aufgesucht. Wir möchten, dass alle sich hier gleichermaßen wohlfühlen und jeder neue Tag unter optimalen Voraussetzungen beginnen kann. Ein harmonisches und respektvolles Miteinander an der Bildungsakademie ist uns wichtig.

Bitte helfen Sie mit, dass sich alle gleichermaßen wohlfühlen können.



I. Regeln für den Aufenthalt im Haus und auf dem Gelände der Bildungsakademie

  • Die Bildungsakademie stellt den Lehrgangsteilnehmern und Dozenten eine begrenzte Anzahl von Parkplätzen zur Verfügung. Das Parken ist ausschließlich auf den markierten Parkflächen erlaubt. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Bitte beachten Sie, dass für Sachschäden an Fahrzeugen, die auf unserem Gelände abgestellt sind, keine Haftung übernommen wird. Es gilt die Regelung der StVO.
  • Fahrwege für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste sind freizuhalten. Die gekennzeichneten Fluchtwege sind im Gefahrenfall zu benutzen.
  • In den Räumlichkeiten, Fluren und Foyers sowie auf dem frei zugänglichen Gelände der Bildungsakademie hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass keine andere Person gefährdet, behindert, geschädigt oder belästigt wird.
  • Die Vorkehrungen der Bildungsakademie und die Anordnungen ihrer Mitarbeitenden zum Infektionsschutz wie beispielsweise das Tragen von Schutzmasken oder Testungen auf Infektionen sind unbedingt einzuhalten; auf Anordnung haben Personen mit Symptomen einer Infektionserkrankung die Räumlichkeiten der Bildungsakademie zu verlassen.
  • Sämtliche Räumlichkeiten sowie sanitäre Anlagen der Bildungsakademie sind in sauberem und ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Dazu gehören in den Seminarräumen auch das Sauberhalten der Tafeln und Whiteboards, das Entfernen benutzter Flipchart-Blätter und das Schließen der Fenster. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
  • Technische Geräte und elektronische Medien sind bei Verlassen der Räumlichkeiten korrekt herunterzufahren und auszuschalten. Seminarräume, die diese Technik enthalten, sind vom Dozenten in Pausen und am Ende des Unterrichtstages abzuschließen.
  • In den gekennzeichneten Bereichen innerhalb der Bildungsakademie, die speziell den Mitarbeitern vorbehalten sind, ist der Aufenthalt für unbefugte Personen nicht gestattet.
  • Es ist untersagt, bauliche Anlagen, sonstige Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben.
  • Bei der Arbeit in unseren Werkstätten ist das Tragen von Arbeitskleidung vorgeschrieben. Bitte halten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit geltende Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften ein. Teilnehmer, die diese nicht befolgen, verlieren unter Umständen ihren Versicherungsschutz.
  • Das Rauchen ist im Gebäude und in den öffentlichen Bereichen mit Ausnahme der speziell dafür gekennzeichneten Bereiche nicht gestattet.
  • Mit Ausnahme von Führhunden dürfen keine Tiere in das Gebäude der Bildungsakademie mitgenommen werden. Auf dem Gelände sind Hunde an der Leine zu führen
  • Es ist externen Personen nicht gestattet, im Haus und auf dem Gelände Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, zu musizieren, Drucksachen zu verteilen oder Werbeaktionen und Sammlungen durchzuführen.

 

II. Störung des Hausfriedens

Erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung führen grundsätzlich zu einer Verwarnung und in schwerwiegenden Fällen zu strafrechtlicher Verfolgung und Hausverbot. Hierzu zählen insbesondere: 

  • Das Mitbringen und der Konsum von Drogen und Alkohol
  • Die Androhung und Anwendung körperlicher Gewalt
  • Das Mitbringen und die Benutzung von Waffen und sonstigen gefährlichen Gegenständen
  • Mutwillige Sachbeschädigung und Randale
  • Diebstahl
  • Beschimpfungen oder Beleidigungen von Mitarbeitern und Besuchern
  • Verunreinigung des Hauses und der Außenanlagen
  • Betteln

Den Anordnungen der Mitarbeiter der Bildungsakademie Handwerkskammer Region Stuttgart ist Folge zu leisten. Im Falle von Zuwiderhandlungen kann ein Hausverbot erteilt werden.

  

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf Verwendung der weiblichen Sprachform verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.