Sicherheitsprüfung - Erstschulung

ausreichend freie Plätze

Garantierte Durchführung

Gebühren

Kurs: 925,00 €

förderfähig

Unterricht

22.10.2024 - 25.10.2024

Di - Fr 07:30 - 16:00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 36 UE

Lehrgangsort

Holderäckerstr. 37
70499 Stuttgart
Adalbert-Seifriz-Raum

Diana Hofmann

Tel. 0711 1657-623

diana.hofmann--at--hwk-stuttgart.de

Servicezeiten

Mo - Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 16:00 Uhr

Unverbindliche Anfrage

Angebotsnummer 2211206-0

Information

Die Sicherheitsprüfung am Lkw darf nur durch Fachkräfte durchgeführt werden, die eine entsprechende Schulung nachweisen können. In dieser Schulung lernen Sie alle relevanten Themen für den Nachweis praxisnah kennen und erhalten das entsprechende Zertifikat.

Ihre Vorteile
  • Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen und der Fahrzeugtechnik
  • Befähigung zur selbstständigen Durchführung der Sicherheitsprüfung
Teilnahmebedingungen
  • Abgeschlossene Ausbildung zum Kfz-Mechaniker, Kfz-Mechatroniker, Kfz-Elektriker, Karosserie- und Fahrzeugbauer
  • Metallbauer (Fachrichtung Fahrzeugbau)
  • Land- und Baumaschinenmechaniker

  • Vorschriften und SP-Richtlinien
  • Lenkung, Reifen und Bremsanlage
  • Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfungen selbstständig durchführen
  • Mess- und Prüfgeräte richtig einsetzen

Arbeitsmaterial

Da Teile der Veranstaltung in der Werkstatt stattfinden, ist das Tragen von festem Schuhwerk und einer Jeans oder Arbeitshose verpflichtend.

Hinweis

  • inkl. Schulungsunterlagen
  • inkl. Mittagessen

Teilnahmebedingungen

  • Abgeschlossene Ausbildung zum Kfz-Mechaniker, Kfz-Mechatroniker, Kfz-Elektriker, Karosserie- und Fahrzeugbauer
  • Metallbauer (Fachrichtung Fahrzeugbau)
  • Land- und Baumaschinenmechaniker

Zahlreiche Lehrgänge und Seminare werden an der Bildungsakademie durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem 55. Lebensjahr um 70%. Fachkursförderung ist möglich für Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben.
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf ESF-Fachkursförderung. Die Konditionen dazu sind klar und deutlich im § 5 der Teilnahmebedingungen der Bildungsakademie Handwerkskammer Region Stuttgart definiert.

Zertifizierung